Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragspartner

Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und als Auftragnehmer die FS-Logistik s.r.o Jablonského 23 32600 Plzen (Pilsen). Geschäftsgegenstand der FS-Logistik s.r.o Jablonského 23 32600 Plzen (Pilsen) ist die Vermittlung von Führerscheinbewerbern an Fahrschulen im europäischen Ausland.

§ 2 Vertragsabschluß

Ein Vertragsverhältnis kommt zustande durch das Versenden des Online-Anmeldeformulars auf der Internetpräsenz der FS-Logistik s.r.o url: www.eu-fahrschulen.biz/anmeldung oder durch das Versenden des dem Auftraggeber überlassenen schriftlichen Anmeldeformulars und der anschließenden Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. In beiden Fällen nimmt der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers an. Einer gesonderten Erklärung bzw. Bestätigung des Auftragnehmers bedarf es nicht.

§ 3 Leistungsumfang, Haftung, Preise

  1. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis obliegen allein dem Auftraggeber.
  2. Die Dienstleistung des Auftragnehmers besteht darin, dem Auftraggeber eine Fahrschule im europäischen EU-Ausland zu vermitteln, bei der der Auftragnehmer eine Fahrerlaubnis erwerben kann. Desweiteren vermittelt der Auftragnehmer den Transfer (An- und  Abreise) sowie die Unterkunft vor Ort.
    Die Tätigkeit des Auftragnehmers ist eine reine Vermittlungstätigkeit; demzufolge geht der Auftraggeber eigenständige vertragliche Beziehungen zu den weiteren Anbietern (z.B. Hotel/Pension, Fahrschule) ein. Die sich aus diesen Vertragsbeziehungen ergebenden Rechte und Pflichten bestehen demgemäß nur zwischen dem Auftraggeber und den jeweiligen Anbietern.
    Gewährleistungsansprüche, die aus diesen vertraglichen Beziehungen resultieren, müssen daher ebenfalls beim jeweiligen Anbieter geltend gemacht werden.
    Die Ausbildungskosten werden direkt bei der Fahrschule vor der Prüfung bezahlt. Die Ausbildungskosten der Fahrschule sind abhängig von Art der Ausbildung, diese können dem Fahrschulenvertrag entnommen werden.
  3. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Die Auswahl der Fahrschule erfolgt durch den Auftragnehmer nach den Regeln eines sorgfältigen Kaufmannes. Es kann keine Gewähr bezüglich der Erlangung eines gültigen EU-Führerscheins in einem anderen Mitgliedsstaat der EU übernommen werden ebenso wenig kann eine Gewähr über den Umfang der Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland übernommen werden.
  4. Für die Vermittlungstätigkeit hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Dienstleistungsgebühr zu entrichten. Diese Dienstleistungsgebühr ist Bestandteil des Gesamtpreises, der auf der Homepage des Auftragnehmers unter der Rubrik "Preise" aufgeführt ist.
  5. Offensichtliche Leistungsmängel im Rahmen des Vermittlungsvertrages können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach erbrachter Leistung schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt worden sind. . Für weitergehende Schäden haftet der Auftragnehmer - mit Ausnahme bei Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit - nur aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  6. Eine Haftung des Auftragnehmers bei Nichtbestehen der Führerschein-Prüfung besteht nicht. Es wird jedoch von der Fahrschule die Möglichkeit einer Nachprüfung zum Preis von pauschal 50,- € angeboten; dieses zusätzliche Entgelt hat der Auftraggeber direkt bei der jeweiligen Fahrschule zu entrichten.
  7. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, daß vor den Fahrstunden und der Prüfung kein Alkohol und keine Betäubungsmittel eingenommen werden dürfen. Der Auftraggeber ist zur vollen Ersatzleistung bei Zuwiderhandlung verpflichtet. Dies gilt auch bei Verweigerung einer angebotenen Kontrolle durch ein Meßgerät.
  8. Zustellung des Führerscheins erfolgt per Paketdienst und wird mit 2500 € versichert .Die Versicherungskosten und Verpackung betragen 40 € und wird zusätzlich per Nachnahme fällig.  

§ 4 Fälligkeiten

Die vereinbarte Dienstleistungsgebühr z.B. von 500,- € (vgl. § 3.3) ist zur Zahlung fällig nach der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Bareinzahlung bei jeder Bank,  Sparkasse oder bei jedem Postamt. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer. Wahlweise hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Dienstleistungsgebühr bei der Fahrschule vor der Prüfung zu bezahlen, diese werden aber erst nach Ablauf von 14 Tagen nach der Anmeldung, zur Fahrschule angemeldet.

§ 5 Darlehen/Ratenzahlung

Wird dem Auftraggeber ein Darlehen bzw. eine Ratenzahlung gewährt, so wird zu diesem Zweck eine weitere Vereinbarung zwischen den Parteien geschlossen, welche nicht Bestandteil dieses Vertrages ist. Die Gewährung eines Darlehens bzw. ein Ratenzahlungsgesuch muß schriftlich beim Auftragnehmer beantragt werden.
Wird dieser Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft der Auftraggeber den finanzierten Vertrag, so ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Auftragnehmer gleichzeitig als Darlehensgeber fungiert oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung des Auftragnehmers bedient. Wenn dem Auftragnehmer das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, so kann sich der Auftraggeber wegen der Rückabwicklung nicht nur an den Auftragnehmer, sondern auch an den Darlehensgeber halten.

§ 6 Rücktritt/Verspätung

Sollte der Auftraggeber den bestätigten Anreisetermin nicht einhalten können, so hat er den Auftraggeber hiervon schriftlich spätestens 8 Tage von Ablauf des vereinbarten Termins zu informieren. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten der bis zu 2 Wochen später sein kann. In allen übrigen Fällen verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Auslagegebühr in Höhe von pauschal 500,- € zusätzlich zur Dienstleistungsgebühr zu leisten. Dem Auftraggeber verbleibt das Recht des Nachweises, daß dem Auftraggeber tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Sollte keine Zahlung erfolgen, wird ein Inkassoberechtigter Rechtsanwalt zur Eintreibung der Ausstehenden Gebühr beauftragt, die Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 7 Datenschutz

Im Wege ordnungsgemäßer Leistungsdurchführung werden gemäß § 33 BDSG personenbezogene Daten gespeichert, die nicht an Dritte weitergeleitet werden. Der elektronischen Speicherung wird zugestimmt.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte innerhalb der Geschäftsbedingungen ein Teil nicht rechtswirksam sein, so ist er durch eine rechtswirksame Alternative zu ersetzen. Die übrigen Teile der AGB bleiben hierdurch unberührt.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Für Streitigkeiten, die sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben, vereinbaren die Parteien Pilsen als Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Gleiches gilt für Klagen gegen den Auftraggeber, wenn dieser nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 Widerrufsbelehrung

Der Auftragnehmer kann seine Vertragserklärung gem. § 312 d BGB innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs unter Angabe der Auftragsnummer. Der Widerruf ist zu richten an:

FS-Logistik s.r.o
Jablonského 23
32600 Plzen (Pilsen)

Gebührenfrei: 0800 - 71 71 71 8

Email: info@eu-fuehrerschein.org

Das Widerrufsrecht erlischt nach § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlaßt hat.


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