Führerschein-Umschreibung

Schauen Sie unten links auf die Vorderseite Ihres tschechischen (griechischen, polnischen, ungarischen, niederländischen oder sonstigen) EU-Führerscheines.Wenn es eine Ziffer „8.“ gibt, was steht dort?


Ihr ausländischer bzw. kein Wohnsitz?

Dann ist alles in Ordnung!


Ihr deutscher Wohnort und Bundesrepublik Deutschland (auf tschechisch: "Spolková republika Německo")?

Nicht gut. Dann bedeutet das nämlich nach aktueller Rechtsauffassung, dass sich zum Zeitpunkt der Erteilung kein Wohnsitz im Ausstellerland (hier: Tschechien) befand. (Ob das tatsächlich so war oder nicht, ist irrelevant. Auch sonstige Nachweise helfen Ihnen nicht weiter.)
Als Folge droht Ihnen Versagung der Anerkennung und Nutzungsuntersagung im Inland.


Das weitere Vorgehen hängt jetzt von Ihrer persönlichen Situation ab:

1. Bisher kein Behördenkontakt:
In Ihrem Heimatland weiß niemand, dass Sie Inhaber eines ausländischen Führerscheines sind, Sie sind niemals von der Polizei kontrolliert worden und haben Ihren Führerschein bisher keiner Behörde vorgelegt?
Das ist gut. Dann könnten Sie jetzt hoffen, dass dies so bleibt und einfach nichts unternehmen.
Falls Sie Ihre Meinung allerdings ändern sollten, dann bitte rechtzeitig vor dem 19.01.2013. Die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie gilt nämlich spätestens ab diesem Zeitpunkt EU-weit und „verbietet es einem Mitgliedstaat, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat aufgehoben, eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen“, um eine der zentralen Aussagen der Richtlinie sinngemäß zu zitieren.

Wenn Sie jedoch nicht bis zur nächsten Kontrolle warten und keine Nutzungsuntersagung riskieren wollen, dann sollten Sie unverzüglich handeln.
Der Weg zur Umschreibung im damaligen Ausstellungsstaat steht Ihnen nach wie vor offen.
Wir bieten Ihnen:

Umschreibung in Tschechien dauer maximal 4 Wochen

oder


2. Gefahr im Verzug?
Sie wurden bereits von Ihrer zuständigen Führerscheinstelle darüber informiert, dass Sie aufgrund negativer Wohnsitzinformation „von Ihrem Führerschein im Inland keinen Gebrauch machen dürfen“?
Oder man hat Sie zur Vorlage Ihres Führerscheines aufgefordert bzw. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt?
Ihnen wurde bereits der Bescheid über eine Nutzungsuntersagung zugestellt oder man wirft Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?
Kontaktieren Sie unverzüglich einen fachkundigen Verkehrsrechtsanwalt. Vergeuden Sie keine Zeit damit, in Führerschein-Foren stöbern oder Ihren Nachbarn um Rat zu fragen.
Handeln Sie. Jetzt. Jeder Tag zählt, holen Sie sich also sofort professionelle Hilfe!
Klären Sie was in Deutschland zu tun ist und außerdem, ob und wo eine Führerschein-Umschreibung für Sie in Frage kommt. Je eher Sie mit den Vorbereitungen beginnen, desto besser.
Gern beraten auch wir Sie natürlich kostenfrei vorab, eine Rechtsberatung überlassen wir jedoch stets einem Rechtsanwalt, im beiderseitigen Interesse.
Falls Sie selbst gegenwärtig nicht anwaltlich vertreten werden oder Ihren letzten Anwalt schlichtweg für eine „Flasche“ halten, stellen wir für eine fundierte kostenfreie Beratung gern den Kontakt zu einem unserer erfahrenen  Anwälte her.
Kommt dieser nach eingehender Prüfung Ihres Sachverhaltes zu der Auffassung, dass eine Umschreibung für Sie in Frage kommt, stellt sich als nächstes die Frage nach dem „Wo?“.
Haben Sie zum Beispiel einen tschechischen Führerschein, scheidet Tschechien für die Umschreibung aus. Warum?
Nun, die Nutzungsuntersagung bezieht sich in diesem Fall höchst wahrscheinlich auf Ihre tschechische Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist lediglich das entsprechende Dokument hierüber. Auch wenn Sie dieses Dokument umschreiben lassen, ändert das nichts an der Einschränkung Ihrer Fahrerlaubnis. (Ausnahmen sind möglich)
Ein anderes Land muss es also sein. Neuer Verwaltungsakt. Neue Fahrerlaubnis. Neuer Führerschein. Kein deutscher Wohnsitz mehr unter Punkt „8.“. Alles gut.
Mit einem Führerschein aus Polen, Ungarn, Holland etc. , spräche nichts gegen Tschechien.

Für Inhaber eines tschechischen Führerscheines mit Behördenkontakt:

Führerschein-Umschreibung in Ungarn

EU-Führerschein verloren?

Egal, ob Sie Ihren Führerschein verloren haben, er gestohlen wurde, es lässt sich alles regeln.
Auch hier bestehen wir auf vorheriger Beratung durch einen unserer Anwälte.
Der Ablauf unterscheidet sich nicht von dem bei einer Umschreibung.

1. Aufenthalt
Sie reisen am Sonntag für Montag oder Dienstag für Mittwoch an.
Bitte bringen Sie bei Anreise folgendes im Original mit:

  • Ihren Personalausweises oder Reisepass, mindestens noch 6 Monate gültig
  • Nachweis der Krankenversicherung (Europäische Krankenversicherungs-Karte),
  • Ihren Führerschein (ODER: Nachweis / Protokoll über Verlust bzw. Diebstahl),
  • Eine Ausfertigung Ihrer Geburtsurkunde,
  • Die erste Rate (Hälfte des vereinbarten Gesamt-Betrages).

Mietvertrag, Tätigkeitsnachweis und Anmeldebogen werden ausgefertigt und unterschrieben. Passfotos werden vor Ort gemacht. Ihr Wohnsitz wird angemeldet und die Ausstellung der Bürgerkarte beantragt. Sie können am selben Tag zurückreisen.


2. Aufenthalt
Nach 2 Wochen nehmen Sie während Ihres zweiten Aufenthaltes Ihre Bürgerkarte vor Ort in Empfang. Sofort wird in Begleitung die Umschreibung bzw. Neuausstellung Ihres Führerscheines beantragt. Die zweite Rate ist zur Zahlung fällig.
Auch hier ist die Rückreise noch am selben Tag möglich.


Abholung / Zusendung
In der Regel dauert es ca. 10 Tage, bis Ihr neuer Führerschein vor Ort bereit liegt und abgeholt werden kann.

Mit Vollmacht von Ihnen holen wir den Führerschein für Sie ab und wir veranlassen die direkte Übersendung an Sie.
Der Preis hierfür beträgt 1300 €

Sollten Ihr Füherschein wegen einer erneuten Auffälligkeit zurück nach Tschechien geschickt worden sein, entstehen 400 € Mehrkosten da ein Rechtsanwalt mit beaauftragt werden muss.




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