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Nicht EU-Bürger mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland oder mit beruflicher Bindung in Deutschland können nur in Ungarn Ihren EU-Führerschein NEU in einer deutschsprechenden ungarischen Fahrschule erwerben. Die Dauer bis zum Erhalt des ungarischen EU-Führerscheins beträgt 2-3 Monate.
Auch Führerschein Umschreibungen
von Nicht-EU-Ländern (Drittlands-Führerschein) können in Ungarn
durchgeführt werden. Die Dauer bis zum Erhalt eines ungarischen
EU-Führerscheins beträgt ca. 2 Monate.
Der Aufpreis für Nicht EU-Bürger beträgt (aufgrund aufwändigen Aufenthaltstitel und Tätigkeitsnachweis) zusätzlich zum ungarischen EU-Führerschein für EU-Bürger Euro 500,-!
Nähere Informationen erhalten Sie unter Führerschein in Ungarn !
Nicht
EU-Bürger mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland (z.B.
Schengen-Visum) und mit deutschem Ehepartner, der einen deutschen
Reisepass/Personalausweis hat, können nur in Ungarn über die Ehepartner-Regelung einen ungarischen EU-Führerschein über einen Führerschein-Erwerb in einer ungarischen Fahrschule innerhalb von 6-8 Wochen erhalten.
Nicht-EU-Bürger
mit einem deutschen Ehepartner können Ihren Nicht-EU Führerschein
(Drittlands-Führerschein) ebenfalls über die Ehepartner-Regelung durch eine Umschreibung einen ungarischen EU-Führerschein innerhalb von 6-8 Wochen erhalten.
Der Aufpreis für Nicht EU-Bürger mit deutschem Ehepartner beträgt
(aufgrund Berechtigungsnachweis und Wohnsitz für 2 Personen) zusätzlich
zu den Kosten bei Umschreibung eines Führerscheins für EU-Bürger Euro
500,-!
Nähere Informationen erhalten Sie unter Führerschein in Ungarn !