Der EU-Führerschein in der Presse

Hier haben wir für Sie eine Sammlung von Pressetexten zum EU-Führerschein zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Ein gut recherchierter Bericht der MZ vom 08.02.10

Der EU-Führerschein funktioniert LEGAL und ILLEGAL.
Auf die vergleichbare Untersuchung (tschechische MPU) kommt es an.

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Ein ehrlicher Bericht der Tagesschau vom 11.12.08

Es geht immer nur um die Wohnsitzproblematik, wenn unter Punkt 8 eine tschechische Adresse steht, müssen die dt. Behörden den Führerschein anerkennen, wie es im Bericht auch erwähnt worden ist! Sollte unter Punkt 8 ein deutscher Wohnort (so war es in diesem Fall 04/05) eingetragen worden sein, kann dieser aberkannt werden. Zum Bericht

Gericht verpasst «Führerschein-Tourismus» Dämpfer

Ein wahrer Bericht vom 11.12.08 des LG Leipzig mit AZ: BVerwG 3 C 26.07 und BVerwG 3 C 38.07:

Die Wohnsitzsituation muss in dem EU-Führerschein (unter Punkt 8) richtig eingetragen sein. Am Besten ist es, wenn gar kein Wohnsitz eingetragen wird, wie es z.B. in Deutschland, der Slowakei und allen anderen EU-Ländern außer in Tschechien der Fall ist. In dem Bericht wurde Slowenien erwähnt, die Slowakei ist aber gemeint, in Slowenien ist kein Führerscheinerwerb möglich, dort hatten wir schon mit mehreren Fahrschulen und Behörden Kontakt aufgenommen.  Zum Artikel

Aktuelles Urteil OVG Rheinland-Pfalz Koblenz "EU-Führerscheintourismus rechtens"

Koblenz 03.12.08 - Gute Nachricht für Führerscheintouristen: Die Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union muss in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn der Inhaber im EU-Ausland nur einen Scheinwohnsitz hat (Az.: 10 A 10851/08.OVG). Absolut Lesenswert! Zum Artikel

EuGH-Urteil zum Führerscheintourismus

Juristische Zentrale des ADAC (27. Juni 2008)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 26.06.2008 wichtige Klarstellungen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine gemacht. Link wurde entfernt.

Billiger Führerschein im Nachbarland

Auto-Presse.de (07. August 2007)

EU-Bürger dürfen ihren Führerschein in jedem Mitgliedsstaat erwerben. Seit dem EU-Beitritt Polens können Deutsche aus Kostengründen oder zur Umgehung von Zusatzprüfungen wie der MPU ihre Fahrprüfung legal im Nachbarland ablegen. Allerdings gibt es dabei Vorschriften, die eingehalten werden müssen. [Zum Artikel]

Polnischer Führerschein gilt in Deutschland

Neue Osnabrücker Zeitung (09. März 2007)

Ein Hauch von Europa- und Völkerrecht wehte gestern durch den Schwurgerichtssaal des Landgerichts Osnabrück. Mit positiven Folgen für einen Angeklagten, der sich wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis hatte verantworten müssen: Er wurde nämlich freigesprochen. [Zum PDF]

Freie Fahrt für MPU-Flüchtling

oberpfalznetz.de (27. Januar 2007)

Dem Tanktourismus ist nicht Einhalt zu gebieten und dem Führerscheintourismus scheinbar auch nicht: Tschechien bleibt das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" für deutsche Verkehrssünder. Nach wie vor stellen die Stadt- und Gemeindeämter des Nachbarlandes EU-Führerscheine an Leute aus, die ihren "Lappen" hierzulande abgeben mussten. [Zum Artikel]

Prüfung im Ausland möglich

nTV.de (29. Mai 2006)

Deutsche Verkehrssünder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben. Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Montag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. [Zum Artikel]

EU-Führerschein gilt ohne „Idiotentest“

Kölnische Rundschau (29. Mai 2006)

Deutsche Verkehrssünder können ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen neuen Führerschein im EU-Ausland erwerben. Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig ausgestellte EU-Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof in einem gestern in Luxemburg veröffentlichten Urteil. [Zum Artikel]

Unerwünscht, aber legal

ZDF.de (01. Februar 2006)

Der Führerscheinerwerb im EU-Ausland ist zwar legal, aber nicht gern gesehen. Denn auch, wer in Deutschland seine Fahrerlaubnis verliert, kann mit einem ausländischen Führerschein nach Einhaltung der Sperrfrist wieder hinter das Steuer. [Zum Artikel

Führerschein-Tourismus jetzt legal

AutoBILD (2005)

Neues EU-Urteil: Alkoholsünder dürfen mit im Ausland erworbenen Führerscheinen nun zurück auf unsere Straßen. Jetzt auch ohne „Idiotentest“. [Zum PDF]


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