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Hier haben wir für Sie die Urteile des Europäischen Gerichtshof, aber auch einschlägige Urteile der deutschen Oberverwaltungsgerichte etc. zusammengestellt.
Hinweis: Wir dürfen aus gesetzl. Gründen keine Rechtsauskunft geben. Für eine Rechtsauskunft oder -Beratung kommen Sie zu einer Rechtsberatung in unserem Haus oder wenden sich an einen Rechtsanwalt aus unserer Liste von Fachanwälten.
Dem Antragsteller wurde mit aufschiebender Wirkung statt gegeben.
Beschluss: 1.Teil, 2.Teil, 3.Teil
Der Besuch einer Universität oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitz zur Folge! Beschluss
Erneut eine aufschiebende Wirkung wiederhergestellt vom VGH-Kassel, Urteil vom 16.12.09, jetzt ein CZ-FS.
Änderung der Rechtsprechung zu "Führerscheintourismus" - Auf den Wohnsitz kommt es an! (vgl. Beschluss des Senats vom 21.01.2009 - 1 B 381/08). Zum Artikel
Koblenz - Gute Nachricht für Führerscheintouristen: Die Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union muss in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn der Inhaber im EU-Ausland nur einen Scheinwohnsitz hat (Az.: 10 A 10851/08.OVG). Absolut Lesenswert! Zum Artikel
Die Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. B der Führerscheinrichtlinie 91/439 und die "Umgehung" einer nach § 13 Nr. 2 FeV erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchung begründen für sich genommen nicht den Einwand der rechtsmissbräuchlichen Berufung auf Gemeinschaftsrecht. [Zum Artikel]
Sigmaringen, 17.01.2007
In diesem Artikel erklärt RA Roland Hoheisel-Gruler die Problematik und aktuelle Rechtsprechung zum Führerscheintourismus an einem konkreten Fall. [Zum Artikel]
Hier finden Sie die komplette Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 [PDF]
Düsseldorf, 14.10.2006
Empfehlenswerter Fachartikel auf www.anwalt24.de von RA Christian Demuth. [Zum Artikel]
Bericht der Kanzlei Streifler & Kollegen zur Entscheidung des EuGH zum europäischen Führerschein vom 29.05.2006, der auch für Personen ohne juristische Ausbildung verständlich ist. Unsere Bewertung: Absolut lesenswert! [Zum Artikel]
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 29. Mai 2006 gegen den Freistaat Bayern und für einen EU-Fahrerlaubnisinhaber entschieden. [PDF]
Autofahrer, denen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen mit einem EU-Führerschein weiter auf heimischen Strassen fahren. Nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 24. Aug. 2005 (Az. 7B 11021/05.OVG) verstösst die deutsche Fahrerlaubnisbehörde gegen eine EU-Führerscheinrichtlinie. Grundsätzlich sind ausländische EU-Führerscheine im Inland anzuerkennen! [PDF]
„ … Ist nämlich die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es die Richtlinie [91/439/EWG] diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen. …“
Im Widerspruch dazu versuchten die deutschen Behörden teilweise eine „Nutzungsuntersagung“ für ausländische EU-Führerscheine durchzusetzen. Jedoch erging in keinem der diesbezüglich in Deutschland anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren ein in der Hauptsache rechtskräftiges Urteil. [PDF, Pressemeldung]