185-Tageregelung / Wohnsitz

Im folgenden Text wollen wir Ihnen diese Fragen beantworten:

Was ist die 185 Tage-Regelung ?
Wie verhält sich dies im Zusammenhang einer Führerscheinausstellung?
Kann man sich für 185 Tage rückwirkend anmelden?


Genau dies sind die meisten Fragen rund um die berüchtigte 185 Tage-Regelung und fast keiner kennt sich aus. Daher erklären wir diese Regelung mit einfachen und leicht zu vertehenden Sätzen.

Die 185 Tage-Regelung ist kein Gesetz sondern eine Richtlinie!!


Um z.B. in Tschechien einen Führerschein erwerben zu können, müssen Sie erst einmal meldepflichtig erfasst sein, also einen Nebenwohnsitz anmelden. Sobald dieser Wohnsitz angemeldet worden ist, beginnen die 185 Tage an zu zählen.

Die tschechische Republik ist in verschiedenen Regionen aufgeteilt und jede Führerscheinstelle ist für sich selbst verantwortlich.
Das heißt mit anderen Worten, ein Bekannter von Ihnen meldet seinen Wohnsitz in Prag an und gleichzeitig melden sie sich in einer anderen Region an wie z.B. Pilsen.
Bei beiden wurde der Wohnsitz angemeldet und beide haben einen Wohnsitznachweis (Bürgerkarte) erhalten.
Bei der einen Behörde in z.B. Prag beginnen die 185 Tage mit Ausstellung der Bürgerkarte zu zählen und bei der Behörde in Pilsen erst ab dem Zeitpunkt, wann dieser Ausweis abgeholt worden ist.
In der einen Region können Sie sich erst zur Fahrschule anmelden, wenn die 185 Tage vorrüber sind und in der anderen Region können sie währenddessen schon Ihre Prüfung ablegen, aber den Führerschein kann erst dann beantragt werden, wenn die 185 Tage abgelaufen sind.
Nun gibt es ja weitere Regionen in Tschechien, die diese Regelung auch anders handhaben. Da kann es durchaus sein, dass Sie zwar für 185 Tage gemeldet sein müssen, aber währendessen die Führerscheinprüfung ablegen und den Führerschein erhalten können.
Wie Sie bestimmt auch wissen, können Sie sich als EU-Bürger für 90 Tage in der EU aufhalten, ohne sich fremdenpolizeilich melden zu müssen und manche Behörden akzeptieren auch dies und somit sind es eben nur 3 Monate.

In Budapest gibt es etliche Führerscheinstellen!!


Nehmen wir Ungarn als nächstes Beispiel.
Dort gibt es verschiedene Ansichtsweisen und Einhaltungen dieser Wohnsitzregelung. In Budapest gibt es viele Führerscheinstellen, bei der einen warten Sie 185 Tage und bei der anderen reicht ein gültiger 6 Monatsmietvertrag aus und die FS-Stelle beantragt Ihnen den Führerschein sofort nach bestandener Prüfung, den Sie nach ca. 8-10 Arbeitstagen in der Hand halten werden.

In Polen, sowie in der Slowakei werden 185 Tage im KALENDERJAHR eingehalten!!


Am schlimmsten ratifizieren die slowakische und die polnische Republik diese 185 Tage-Regelung. Der polnische und der slowakische Staat sieht oder versteht diese Wohnsitzregelung im KALENDERJAHR.

Ein Beispiel:
Sie melden sich am 1. August 2008 wohnsitztechnisch in PL oder der SK an und denken, im Januar die Prüfung ablegen und den Führerschein erhalten zu können. Eben dem ist nicht so! Ab Januar beginnen die Behörden erst mit den 185 Tagen zu zählen, weil diese 185 Tage ab August 2008 nicht mehr eingehalten werden konnten. Somit beginnt die Zählung dieser 185 Tage erst ab dem 01.01.2009. Also wird es ca. 1 Jahr dauern, bis Sie die Prüfung ablegen können, um dann den Führerschein in Ihren Händen halten zu dürfen.


In allen Fällen wurde ein rechtsgültiger Führerschein ausgestellt!!

Egal wie, wo und wann.

Wir hoffen, ein wenig Licht ins Dunkle der 185 Tage-Regelung der Führerscheinrichtlinie gebracht zu haben. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an, wir erkären Ihnen dies gerne noch einmal!




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