Zukünftige Entwicklung

Die 3. Führerscheinrichtlinie beinhaltet mehrere Daten die wir Ihnen hier kurz zusammengefasst haben.

Die Situation nach dem 19. Jan. 2009

Am 19.01.2009 wird wohl der wichtigste Teil für MPU Kandidaten in Kraft treten.
In der 3.Führerscheinrichtlinie steht, das eine Behörden den Führerschein ablehnen kann oder eine Behörden diesen erst gar nicht erst austellen wird, wenn eine MPU Auflage noch besteht.

In der 3.Richtlinie wird aber immer nur von Fahrerlaubnis gesprochen und nie vom Führerschein. Nach einem ausländischen Recht wie z.B. in Tschechien beginnt die Fahrerlaubnis mit bestandener Prüfung. Das Dokument für die Berechtigung zum Fahren von Kraftfahrzeugen (Führerschein) wird aber erst später Ausgestellt. Somit sollte zumindest die Prüfung vor dem 19.01.2009 geschehen sein. Am saubersten ist es aber den Führerschein auch noch vorher ausgestellt zu bekommen.  

Es steht aber auch in der 3.Richtlinie: Eine vor dem 19.Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf augrund der Bestimmung dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.

Die Situation nach dem 19. Jan. 2011

Am 19.01.2011 erlassen und veröffentlichen alle Mitgliedstaaten die Rechts und Verwaltungsvorschriften die erforderlich sind

  1. Artikel 1 (Führerscheinmuster)
  2. Artikel 3 (Schutz gegen Fälschungen)
  3. Artikel 4 (Klassen,Begriffsbestimmung und Mindestalter)
  4. Artikel 6 (Staffelung der Führerscheinklassen)
  5. Artikel 7 (Ausstellung,Gültigkeit, und Erneuerung)
  6. Artikel 8 (Anpassung an Wirtschaflichen und technischen Fortschritt)
  7. Artikel 10 (Mindestanforderung an den Fahrprüfer)
  8. Artikel 13 (Äquivalenzen zwischen nicht EG-Muster entsprechenden Führerscheinen)
  9. Artikel 14 (Überprüfung dieser Richtlinie frühestens ab 2018)
  10. Artikel 15 (Die Mitgliedsstaaten unterstützen sich gegenseitig und tauschen die Daten von Eingezogenen, ausgestellten ersetzten und umgetauschten Führerscheine aus)


Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschrift mit.
Sie wenden diese Vorschriften ab dem 19.01.2013 an.  

Die Situation nach dem 19. Jan. 2013

Die 3. Führerscheinrichtline ist komplett in Kraft getreten und dem Führerscheintourismus wurde ein Riegel vorgeschoben, deutschen und auch ausländische Behörden können einen Führerschein nicht anerkennen oder stellen keinen aus.

Die Situation nach dem 19. Jan. 2018

Die Kommision erstattet Bericht über die Durchführung der 3.Richtlinie und einschließlich der Auswirkung auf die Straßensicherheit.

Die Situation nach dem 19. Jan. 2033

Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass bis dahin alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen der 3.Richtlinie erfüllen.


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